Erstellen Sie jetzt in wenigen Minuten Ihren Energieausweis / Energiepass direkt online als PDF.
Sie möchten einen Energieausweis erstellen und möchten auf den teuren Energieberater vor Ort verzichten? Dann nutzen Sie den Online Energieausweis! Der Energieausweis ist rechtskräftig und verursacht nur einen Bruchteil der Kosten, die ein Energieberater kosten würde. Die Energieausweise, egal ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, können Sie mit Hilfe Ihres Energieverbrauchs direkt online für Ihre Immobilie erstellen. Dazu tragen Sie die geforderten Daten in das Online Formular und erhalten wenig später einen rechtsgültigen Energieausweis.
Bei einem Verkauf einer Immobilie muss der Verkäufer dem Käufer einen gültigen Energieausweis vorzeigen.
Nach der Fertigstellung des Neubaus oder der Modernisierung muss ein Energieausweis erstellt werden.
Bei einer Vermietung der Immobilie muss der Mieter vor Vertragsabschluss einen gültigen Energieausweis erhalten.
Die alte EnEV und jetzt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt ab 2020, dass im Falle von Erweiterungen oder der Errichtung und Änderungen von Gebäuden ein Energiebedarfsausweis notwendig wird. Mit Ausnahme von Gebäude bis 50 qm oder Baudenkmäler muss einem potenziellen Mieter, Käufer oder Pächter einer Wohnimmobilie unverzüglich der entsprechende Energieausweis vorgelegt werden können.
Sollte ein Gebäude nur teilweise als Wohnimmobilie genutzt werden, kann der Energieausweis sich nur auf den relevanten Teil des Gebäudes beziehen. Bei rein zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden ist dies nicht möglich. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu einer Höhe von 15.000 Euro drohen. Bei öffentlichen Gebäude wie Behörden, die eine Nutzfläche von mehr als 250 qm haben, ist der Aushang des Energieausweises Pflicht. Dieser muss von allen eingesehen werden können und ist an einer sichtbaren Stelle auszuhängen.
Falls kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen für das Gebäude möglich sind, die die Energieeffizienz erhöhen, müssen diese als Zusatz beim Energieausweis notiert werden.
Es existieren zwei Arten für die Ausstellung des Energieausweises: Zum einen ist die Ausstellung anhand des Energieverbrauchs des Gebäudes möglich, der während der Nutzung gemessen wurde. Zum anderen kann der Energiebedarf errechnet werden.
Liegen bereits Erfahrungswerte vor, dann stellt die Nutzung der tatsächlichen Verbrauchswerte für die Berechnung ein realistisches und praxisnahes Vorgehen dar. Die Mieter beziehungsweise die Eigentümer stellen ihre Heizkostenabrechnungen zur Verfügung, sodass der tatsächliche Verbrauch als Grundlage für die Berechnungen dient. Es handelt sich um einen Verbrauchsausweis.
Sind die entsprechenden Unterlagen nicht mehr vorhanden, dann darf auf alternative Quellen, beispielsweise telefonische Auskünfte des Energielieferanten, ausgewichen werden. Um natürliche und witterungsbedingte Schwankungen im Verbrauch auszugleichen, sollten im Minimum die letzten drei Abrechnungsperioden berücksichtigt werden. Zum einen kann sich das Heizverhalten der Bewohner geändert haben, zum anderen müssen eventuelle Leerstände ausgeglichen werden. Extremer Wetterverhältnisse werden durch eine Witterungsbereinigung einkalkuliert. Für das jeweilige Jahr und den Ort wird der Klimafaktor ermittelt und mit dem Energieverbrauch multipliziert.
für die Erstellung eines Energieausweises auf Grundlage Ihrer tatsächlichen Verbräuche
Liegen noch keine Erfahrungswerte für den Energieverbrauch vor, dann kann dieser anhand der Gebäudedaten abgeschätzt werden. Zur Bestimmung müssen unter anderem die Bauform, die Dämmung und das Alter der Immobilien berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich bei dem Energieausweis um einen Bedarfsausweis.
Prinzipiell können beide Verfahren zur Anwendung kommen. Es werden allerdings Vorschriften festgesetzt:
für die Erstellung eines Energieausweises auf Grundlage Ihrer Gebäudedaten
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG), früher § 21 EnEV, ist geregelt, wer bei Bestandsgebäuden den Energieausweis ausstellen darf. Zuständigkeiten in Bezug auf Neubauten und im Falle von Änderungen an Immobilien werden nicht vergeben, diese Aufgabe ist Ländersache. Im Folgenden ist eine Auflistung dargestellt, welche sich nach dem GEG (früher § 21 EnEV) richtet:
Die Energieausweise für bestehende Nicht-Wohngebäude dürfen ausgestellt werden von:
Zum Ausstellen von Energieausweisen für Wohngebäude sind zusätzlich berechtigt:
Effizienzbewertung
Das Farbspektrum wechselt von Grün über Gelb bis hin zu Rot. In einer weiteren Grafik sind Vergleichswerte aufgeführt, sodass der Leser erfährt, welchen Verbrauch beispielsweise ein durchschnittliches Einfamilienhaus oder ein Passivhaus aufweist. Sofern vorhanden, wird im Ausweis auch die Verbrauchserfassung für die letzten drei Abrechnungsperioden aufgeführt.
Unter dem Punkt „Energieverbrauchskennwert“ kann der berechnete Verbrauch abgelesen werden. Die Angabe erfolgt in der Größe kWh/m². Um dem Verbraucher eine Rückmeldung zu geben, ob es sich um einen hohen oder einen niedrigen Verbrauch handelt, wird der Wert auf einen farbigen Zahlenzahl eingetragen. Die Skala reicht von 0 bis > 400 und wird in 50-er-Schritten geführt.
Energieberater bieten das erstellen eines Energieausweises ebenfalls an. Durch die An- und Abfahrt sowie mehrere Stunden Arbeit des Energieberaters können hier auch Angebote über 500,- Euro an der Tagesordnung sein. Es lohnt sich also, den Energieausweis online erstellen zu lassen.
Der Energieausweis muss bei der Vermietung und beim Verkauf vorgezeigt werden können. Ist dies nicht möglich, dann droht ein Bußgeld. Sobald sich potentielle Vermieter auf die Suche nach Mietern begeben, muss demnach ein Energieausweis vorliegen. Hierfür müssen aller erforderlichen Unterlagen bereit gestellt werden, sodass der Energieexperte die Berechnungen ausführen kann.
Die Kosten für den Energieausweis müssen vom Hausbesitzer getragen werden. Sie können jedoch in den Werbungskosten für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Spätestens 10 Jahre nach Ausstellungsdatum muss ein neuer Energieausweis beantragt werden, da die Gültigkeit auf ein Jahrzehnt beschränkt ist.
Es existieren keine vom Gesetzgeber vorgeschrieben Grenzen für die Kosten. Die Anbieter orientieren sich in der Regel am Aufwand, der für die Berechnungen und die Analysen erforderlich ist. Sie sollten daher einen Vergleich vornehmen, so dass Qualifikationen und Preise im Vorfeld in Erfahrung gebracht werden.
Zudem sollten Sie darauf achten, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte im Ausweis enthalten sind. Unter anderem muss der Inhalt erläutert werden, damit der Ausweis auch von Nicht-Fachleuten verstanden werden kann. Gebaeudeenergiepass.de arbeitet hier mit Energieexperten zusammen, die Ihnen den Energieausweis günstig direkt online ausstellen können.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist teurer als die verbrauchsorientierte Energieausweis, da der Aufwand größer ist. Der Energieexperte muss den Zustand der Heizung, der Fenster und der Wände berücksichtigen. Eine moderne Heizung verursacht wesentlich weniger Energiekosten als ein veraltetes Modell.
Wurden Mehrfachverglasungen an den Fenstern eingebaut und liegt eine hochwertige Dämmung vor, dann reduziert sich der Verbrauch deutlich. All diese Einzelpunkte müssen bei der Begehung des Hauses sowie der Durchsicht der Unterlagen berücksichtigt werden. Dem höheren Aufwand bei der Erstellung des Energieausweises steht die höhere Aussagekraft des Berechnungsverfahrens entgegen.
Wird ein verbrauchsabhängiger Energieausweis erstellt, dann entstehen im Mittel Kosten in Höhe von 50 bis 100 Euro. Handelt es sich um ein größeres Objekt mit maximal sechs Wohneinheiten, sind laut DENA (Deutsche Energie-Agentur) rund 250 Euro üblich.
Im Falle eines bedarfsorientierten Ausweises werden für ein Einfamilienhaus 300 bis 500 berechnet. Bei größeren Objekten setzen die Energieexperten oftmals eine Grundpauschale, beispielsweise 300 Euro, an und berechnen je Wohneinheit zusätzliche 50 Euro.
https://www.verbraucherzentrale.de/energieausweis
https://www.bmwfw.gv.at/EnergieUndBergbau/Energieeffizienz/Seiten/Gebaeude.aspx